Die Völkerrechtssubjektivität des Europäischen Gemeinschaften und deren Bindung an das allgemeine Völkerrecht.

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SEBI: 86/1387

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Die drei Europäischen Gemeinschaften unterscheiden sich von herkömmlichen internationalen Organisationen nicht nur durch ihre supranationale, auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten unmittelbar geltende Gemeinschaftsrechtsordnung, sondern auch durch eine Fülle von Außenkompetenzen. Der Autor behandelt die Frage, auf welcher völkerrechtstheoretischen Grundlage die EG im Verhältnis zu Mitglieds- und besonders zu Nichtmitgliedsstaaten zum Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten wird. Gegenüber der These von einer objektiven, erga omnes (allen gegenüber) wirkenden Völkerrechtssubjektivität vertritt der Verfasser die Auffassung, daß die Geltung von Völkerrechtsnormen für die EG auf einzelnen Zuweisungsakten beruht und nicht aus einem abstrakten Begriff der Völkerrechtssubjektivität ableitbar ist. Inwieweit das zwischen Staaten geltende allgemeine Völkerrecht auch im Verhältnis zwischen der EG und Staaten gilt, wird anhand ausgewählter Normen (z. B. Grundrechte und -pflichten der Staaten, ius cogens, pacta sunt servanda, Immunität, Wirtschaftsvölkerrecht, Außenbeziehungen, Menschenrechte etc.) untersucht. chb/difu

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Internationales Recht, Internationale Organisation, Staatsrecht, Staat, Rechtsgeschichte, Theorie, Recht, Übernational

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Baden-Baden: Nomos (1986), XV, 177 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1985)

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Internationales Recht, Internationale Organisation, Staatsrecht, Staat, Rechtsgeschichte, Theorie, Recht, Übernational

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Veröffentlichungen aus dem Institut für Internationale Angelegenheiten der Univ. Hamburg; 18