Steuerreformgesetz 1990 für gemeinnützige Wohnungsunternehmen nicht akzeptabel. Aufhebung der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen.

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IRB: Z 877

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Mit dem Steuerreformgesetz 1990, das im Referentenentwurf vorliegt, soll die teilweise Steuerbefreiung der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen aufgehoben und die Steuerpflicht eingeführt werden. Das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz wird dabei zwangsläufig aufgehoben. Zahlreiche Punkte des Entwurfs sind für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft nicht akzeptabel. Insbesondere zählen dazu die vorgesehene Form der Nachversteuerung durch die steuerlichen Buchwerte in den Eröffnungsbilanzen. Ferner die nach Meinung des Autors völlig unzureichenden Regelungen der Vermietungsgenossenschaften, die entgegen der politischen Absicht, die Genossenschaften zu fördern, außerdordentlich restriktiv gefasst sind und schließlich die Zerschlagung der Spareinrichtungen, einem bewährten Instrument genossenschaftlicher Selbsthilfe. Die Kritikpunkte am Steuerreformgesetz werden im einzelnen erläutert. (hb)

Beschreibung

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Gesetzentwurf, Steuerreform, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Aufhebung, Kritik, Steuerpflicht, Steuerbefreiung, Referentenentwurf, Recht, Wohnung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 78(1988), Nr.2, S.67-70

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Gesetzentwurf, Steuerreform, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Aufhebung, Kritik, Steuerpflicht, Steuerbefreiung, Referentenentwurf, Recht, Wohnung

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