Was wird für die Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer aufgewendet?

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SEBI: Zs 389-4
BBR: Z 58

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Zusammenfassung

Eingliederungs- und Anpassungshilfen für ausländische Arbeitnehmer werden vom Bund gefördert und koordiniert; Förderungen erhalten die mit der Durchführung der Betreuungsmaßnehmen beauftragten Organisationen, vor allem die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Deutsche Gewerkschaftsbund. 1971 betrugen die Haushaltsmittel für die Eingliederung durch den Bund 30 Mio DM (ohne Wohnungsbauförderungsmittel), durch die Bundesländer 13,4 Mio DM und die Bundesanstalt für Arbeit rund 11 Mio DM; Angaben über die von zahlreichen Gemeinden aufgebrachten Beträge standen nicht zur Verfügung.

Beschreibung

Schlagwörter

Ausländischer Arbeitnehmer, Eingliederungshilfe, Kosten, Haushaltswesen, Finanzen, Verwaltung

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In: Bundesarbeitsblatt (1971) S. 492-497, Abb.; Tab.

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Ausländischer Arbeitnehmer, Eingliederungshilfe, Kosten, Haushaltswesen, Finanzen, Verwaltung

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