Landschaftsplanung zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Eine Zehnjahresbilanz. Aus: "Landschaftsarchitekten - Standorte und Perspektiven", hrsg. von BDLA; Hamburg: Reim 1983.

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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515

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Zusammenfassung

Im Jahre 1973 traten die ersten Naturschutzgesetze in den Bundesländern in Kraft, Anlass für den Autor zu einer Zehnjahresbilanz der Landschaftsplanung. Ein geschichtlicher Rückblick verdeutlicht die Anfänge der Landschaftsplanung in den 20er Jahren dieses Jahrhunderts. Anspruch und Wirklichkeit der Landschaftsplanung der Gegenwart werden deutlich in der Gegenüberstellung der ehemaligen Forderungen mit den Erfahrungen aus 10 Jahren Planungspraxis. Hinsichtlich der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Landschaftsplanung, ihres politischen Stellenwertes und der besseren Durchsetzung der Gesetze zur Umweltsicherung müssen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um die Bemühungen um eine natürliche Umwelt erfolgreich werden zu lassen. wg

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Naturraum/Landschaft, Naturschutz, Naturschutzgesetz, Landschaftsplanung, Bilanz, Forderung, Erfahrung, Interdisziplinarität, Stellenwert, Gesetzesvollzug

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Rathaus-Anz.(1983)Nr.67, S.1, 21-23, Lit.(Beil.zu Rathaus 36(1983)Nr.9)

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Recht, Naturraum/Landschaft, Naturschutz, Naturschutzgesetz, Landschaftsplanung, Bilanz, Forderung, Erfahrung, Interdisziplinarität, Stellenwert, Gesetzesvollzug

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