Die 10%-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Wohnraummiete.

wvb, Wiss. Verl.
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Berlin

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ZLB: R 199/708

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DI
RE

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Abstract

Das Wohnraummietrecht stellt einen besonders praxisrelevanten und gleichzeitig konfliktgeladenen Teil des Zivilrechts dar. Ein hohes Streitpotenzial birgt dabei die Wohnungsgröße. Gerade weil sie häufig ein entscheidendes Kriterium für die Anmietung der Wohnung darstellt und deren Wert maßgeblich beeinflusst, kann eine nicht der Realität entsprechende Flächenangabe im Mietvertrag schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Um den zahlreichen Konflikten im Zusammenhang mit fehlerhaften Wohnflächenangaben effektiv begegnen zu können, entwickelte der BGH im Jahr 2004 die sog. 10 Prozent-Rechtsprechung, nach der eine Differenz zwischen tatsächlicher und vereinbarter Wohnfläche im gesamten Mietrecht dann ohne rechtliche Konsequenzen bleiben sollte, wenn sie maximal 10 Prozent der vereinbarten Fläche betrug. Im November 2015 und Mai 2018 wendete der BGH sich dann partiell von dieser 10 Prozent-Grenze ab. Nunmehr soll nach seiner Auffassung zumindest für die Mieterhöhung und die Betriebskostenabrechnung ausschließlich und unabhängig von der Höhe der Flächendifferenz die tatsächliche Fläche maßgeblich sein. Die Arbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, zu hinterfragen, ob die teilweise Abkehr des BGH von der 10 Prozent-Grenze überzeugen kann und ob sich vor diesem Hintergrund die Anwendung einer solchen Grenze in anderen Bereichen des Mietrechts unter rechtlichen Gesichtspunkten künftig noch rechtfertigen lässt.

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XVIII, 357 S.

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Schriften zur Rechtswissenschaft; 226