Drittstaatsangehörige im europäischen Migrationsrecht.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: R 745/7

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DI
RE

Zusammenfassung

Obgleich das europäische Migrationsrecht ursprünglich nur Rechtspositionen von Angehörigen der EWG-Staaten regelte, waren von den Regelungen stets auch Drittstaatsangehörige betroffen, z.B. als Familienangehörige von EWG-Angehörigen. Seit den 1970er Jahren wurde immer wieder gefordert, die Rechtspositionen von Drittstaatsangehörigen zu vereinheitlichen und sie an die Rechte von Unionsbürgern anzupassen. Seit rund 15 Jahren verfügt die EU über entsprechende Kompetenzen. Die Studie arbeitet die Rechtsstellung von Drittstaatsangehörigen, die diese im europäischen Migrationsrecht haben - von den Anfängen der EWG bis heute - systematisch auf. Es zeigt, dass vom "neuen" Einwanderungsrecht kaum eine vereinheitlichende Wirkung ausgeht; eine Vergleichbarkeit zwischen den Rechtspositionen von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen besteht nach wie vor nicht. Lediglich die Anordnung der Inländerbehandlung für Drittstaatsangehörige in gewissen Zusammenhängen stellt einen Fortschritt dar.

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476 S.

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Schriften zum Migrationsrecht; 23