Dem Lärm auf der Spur. Lärmschutz.

Eppinger
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Eppinger

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DE

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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Abstract

Die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) ermöglicht es den Kommunen, einfacher als bisher Lärmprobleme zu analysieren und mit der Bevölkerung über Gegenmaßnahmen zu diskutieren. Die Instrumente dafür sind die Lärmkarten und die Lärmaktionspläne. Die Kommunen sind verpflichtet, diese zu erstellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Unterstützung bei der Erarbeitung leisten die zuständigen Behörden. Sie stellen den Städten und Gemeinden Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen zur Verfügung. In dem Beitrag wird der Verfahrensablauf am Beispiel Baden-Württembergs beschrieben, wo die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) die Kartierungsdaten zur Verfügung stellt. Die Aktionspläne zielen auf die Bekämpfung von Lärmproblemen und deren Folgen ab, deren Mindestanforderungen in einem weiteren Abschnitt thematisiert werden. Zur Verdeutlichung einer Lärmkartierung ist das Beispiel der baden-württembergischen Gemeinde Köngen beigefügt, die über ein objektives Bild der Lärmkulisse von Straße, Schiene, Industrie und Gewerbe sowie Sport und Freizeit verfügt.

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Der Gemeinderat

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Nr. 10

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S. 60-61

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