Die Steuerverfassung Göttingens vom 14. bis zum 17. Jahrhundert.

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SEBI: CO 680

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Gegenstand der Untersuchung ist die systematische Darstellung der Steuerordnung der Stadt Göttingen von der Blüte der Stadt im 14. und 15. Jahrhundert bis zum Verlust ihrer steuerlichen Selbständigkeit am Ende des 17. Jahrhunderts. Dazu werden das Steuerrecht und die Steuerverwaltung der Stadt in ihrer Entwicklung bis hin zu den Anfängen der modernen Landessteuern aufgezeigt. Neben der begrifflichen Bestimmung der damaligen Steuer als genossenschaftlicher Beitrag des einzelnen Staatsürgers um des gemeinen Nutzen willen werden die in einer heute nicht mehr geläufigen Form bestehenden Abgaben in Bürgersteuern, Stadtsteuern, Reichssteuern und Landessteuern unterteilt und erörtert. Die begriffliche Bestimmung und Abgrenzung dieser Steuern untereinander, die durch den Landesherrn als Gläubiger der Stadt- und Landsteuern einerseits und den Rat der Stadt als Gläubiger der Bürgersteuern andererseits bedingt ist, steht im Mittelpunkt der Arbeit. kp/difu

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Abgabenrecht, Steuerrecht, Gesetzgebung, Landesherrschaft, Bürgersteuer, Gemeindesteuer, Kommunalfinanzen, Haushaltswesen, Steuer, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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Göttingen: (1968), 237, XLVII S., Kt.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1968)

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Abgabenrecht, Steuerrecht, Gesetzgebung, Landesherrschaft, Bürgersteuer, Gemeindesteuer, Kommunalfinanzen, Haushaltswesen, Steuer, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte

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