Gorleben und kein Ende.

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: R 687 ZB 7025
TIB: ZO 9840

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RE

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Abstract

Das Standortauswahlgesetz (StandA G) steht für einen ergebnisoffenen Neuanfang bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und reagiert damit auf ein Legitimationsdefizit, welches mit der intransparenten Auswahl von Gorleben als Endlagerstandort inzwischen allseits erkannt worden ist. Mit den "Altlasten" der früheren Politik geht das Gesetz allerdings nur rudimentär um. Zu diesen Altlasten zählen ein Planfeststellungsantrag aus dem Jahr 1977, der mehrfach verlängerte Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983 sowie die Gorleben-Veränderungssperren- Verordnung von 2005 (GorlebenVSp V). Der Beitrag untersucht, welches Schicksal den Planfeststellungsantrag, den Rahmenbetriebsplan sowie die GorlebenVSp V nach Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes ereilt hat.

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 6

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S. 323-329

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