Der Staat und die Metropole Berlin. Zur Entwicklung staatlicher Funktionen in einer urbanen Region des 19. und 20. Jahrhunderts.
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DE
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Berlin
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ZLB: 99/227
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Zusammenfassung
Die verwaltungsgeschichtliche Arbeit über die Entwicklung staatlicher Funktionen in Berlin und seinen Vorortgemeinden im 19. und 20. Jahrhundert beginnt mit der Darstellung des Polizeireglements für Berlin (1810) und erläutert die Konflikte um die Zuständigkeiten zwischen der Polizeiverwaltung einerseits und dem Magistrat und den gemischten Deputationen andererseits. Im Verlauf der Arbeit geht der Autor den perennierenden Spannungen zwischen lokaler Selbstverwaltung und staatlicher Aufsicht nach. Es wird gezeigt, wie die Verwaltungstätigkeit der einzelnen Gemeinden des Berliner Raums häufig so eng an das Kriterium der kommunalen finanziellen Leistungsfähigkeit gebunden war, daß eine in die Zukunft zielende Stadtplanung weitgehend nicht zu den Realitäten der städtischen Selbstverwaltung gehörte. Ein besonderes Kapitel widmet sich der Entwicklung des Berliner Baurechts im späten Kaiserreich. Der Staat nutzte das Baurecht als Moment der städtebaulichen Entwicklungsplanung und glich damit den Mangel an planerischen Mindestvorstellungen und regulierenden Ordnungsvorschriften in einer urbanen Region mit administrativer Dezentralisierung aus. Die Landespolizeibehörde nahm somit Planungsfunktionen wahr, als eine Art subsidiäre Planungsbehörde. Wurden die Bestrebungen der Berliner Stadtverwaltung zur Kommunalisierung staatlicher Gemeindeaufgaben im preußischen Konstitutionalismus als Versuch gekennzeichnet, den Bereich der Gemeindeangelegenheiten und damit den der Selbstverwaltung gegen staatliche Ansprüche zu erweitern, handelte es sich im wesentlichen dabei jedoch um die Durchsetzung kommunalfiskalischer Interessen. Die Berliner Gemeindekörperschaften konnten nicht ahnen, daß die übertragenen Ordnungsaufgaben mit der Ablösung des Obrigkeitsstaates in der Weimarer Republik nicht nur als Pflichtaufgaben der Städte fortbestehen, sondern die staatlich normierten Pflichten und Aufträge der Kommunen in einem Maße zunehmen würden, daß den freiwillig zu übernehmenden Selbstverwaltungsaufgaben nur wenig Raum blieb. goj/difu
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36 S.
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Berlin in Geschichte und Gegenwart; Sonderdr.