Für eine echte Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 704/903
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Zusammenfassung
Spätestens bis Ende 2019 müssen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geordnet sein. Der Solidarpakt II und die Regelungen des Länderfinanzausgleichs laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Hinzu kommt das Neuverschuldungsverbot für die Länder ab dem Jahr 2020. Die Politik ist daher gefordert, möglichst bald einen überzeugenden und konsensfähigen Reformvorschlag für das bundesstaatliche Finanzausgleichssystem vorzulegen. Der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, erklärt in dieser Studie, welche Defizite das derzeitige System sowie der Länder-Vorschlag vom 3. Dezember 2015 aufweisen und wie eine Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen seiner Überzeugung nach aussehen sollte.
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51 S.
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Kronberger Kreis-Studien; 62