Bauplanungsrechtliche Abgrenzungsprobleme beim Begriff der Landwirtschaft und bei den im Außenbereich privilegierten Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe.
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SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
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RE
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Zusammenfassung
Anlass der Abhandlung ist die jüngere Rechtsprechung zum Begriff der Landwirtschaft nach § 146 BBauG und zur Privilegierung von Vorhaben landwirtschaftlicher Betriebe nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG. Das Bundesverwaltungsgericht hat in fünf bemerkenswerten Entscheidungen zur Abgrenzungsproblematik Stellung genommen. Gegenüber der Bisherigen Rechtsprechung wird ein erweiterter Anwendungsbereich der Begriffe deutlich. Dies gilt für die neuere Rechtsprechung, die sich mit Fragen der Pferdezucht, der Pensionspferdehaltung und der rechtlichen Qualifizierung einer Baumschule und Landschaftsgärtnerei befasst. Die jetzige Auslegung der genannten Rechtsvorschriften trägt den Entwicklungen im Bereich landwirtschaftlicher Betätigungsformen und Betriebsweisen mehr als bisher Rechnung. Das Erfordernis der "unmittelbaren Bodenertragsnuztung" schließt nicht aus, dass der Bodenertragsnutzung folgende Produktions- oder Veredelungsstufen ebenfalls der Landwirtschaft i.S. des § 146 BBau G zuzurechnen sind. (kl)
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Schlagwörter
Landwirtschaft, Landwirtschaftlicher Betrieb, Nutzungsänderung, Außenbereich, Privilegiertes Vorhaben, Landwirtschaftliche Bodennutzung, Rechtsprechung, Pferdezucht, Baumschule, Gartenbaubetrieb, Baugesetzbuch, Bundesbaugesetz
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Deutsches Verwaltungsblatt (1986), Nr.9, S.451-456, Lit.
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Landwirtschaft, Landwirtschaftlicher Betrieb, Nutzungsänderung, Außenbereich, Privilegiertes Vorhaben, Landwirtschaftliche Bodennutzung, Rechtsprechung, Pferdezucht, Baumschule, Gartenbaubetrieb, Baugesetzbuch, Bundesbaugesetz