Zum Stand der Technik bei der Reinigung von Industrieabwässern von rheinrelevanten Stoffen der Schwarzen Liste, insbes. von organ. Chlorverbindungen, zur Festlegung wirtschaft. vertretbarer Sanierungszeiträume aus der Sicht der Betroffenen.

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SEBI: 80/1113

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Abstract

Die Abwasserreinigung im Rheineinzugsgebiet erfordert einen hohen Finanzaufwand; dieser muß aus Konkurrenz- und volkswirtschaftlichen Gründen in Grenzen gehalten werden. Daher sollten Umweltschutzbestimmungen in diesem Bereich nur bis zum Erreichen wissenschaftlich begründeter Grenzwerte gefordert werden. Die Anstrengungen der Industrie sind im Augenblick auf die Forderungen des Abwasserabgabengesetzes ausgerichtet, d. h. auf die Reduzierung der Einleitung an organischen Stoffen insgesamt. Eine besondere Berücksichtigung der Stoffe von Liste 1 der EG Richtlinie kann zur Zeit in nur beschränktem Maße erfolgen. goj/difu

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Wasserreinhaltung, Abwasserreinigung, Industrieabwasser, Abwasserabgabengesetz, Umweltschutz, Wasserwirtschaft

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In: Botschen, Helmut: Wasserwirtschaftliche Planung heute und morgen., Köln: (1979), S. 41-51, Tab.

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Wasserreinhaltung, Abwasserreinigung, Industrieabwasser, Abwasserabgabengesetz, Umweltschutz, Wasserwirtschaft

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Das Recht der Wasserwirtschaft; 22