Neue HOAI 2013. Honorarerhöhungen können zu Belastungen der kommunalen Haushalte führen.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: Kws 860 ZB 6819
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
In der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden die jeweils zu entrichtenden Honorarsätze für Leistungen in den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Planung von Freianlagen sowie für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen bestimmt. Die dort festgelegten Sätze haben maßgeblich Auswirkungen auf die Planungskosten für Städte und Gemeinden. Im Juli 2013 hat der Bundesrat dem Entwurf einer überarbeiteten Fassung der HOAI zugestimmt. Ziel dieser Änderung war die Modernisierung und Vereinheitlichung der Leistungsbilder und die Aktualisierung der Honorarstruktur. Gegen den Widerstand der kommunalen Spitzenverbände sind in der Neufassung zum Teil deutliche Honorarerhöhungen enthalten, was die Haushalte der Städte und Gemeinden belasten wird. Daneben beinhaltet die HOAI 2013 eine Reihe von Änderungen, die sich unter anderem auf die Bereiche Flächenplanung und Objektplanung beziehen.
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 9
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S. 399-401