Die Auslegung von Satzungen.
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SEBI: 76/1501
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Zusammenfassung
Die Aufgabe jeder Auslegung ist es, den Sinngehalt einer menschlichen Äußerung zu ermitteln. Bei der juristischen Auslegung liegt das Gewicht der möglichen Deutungen auf der rechtlichen Funktion der Äußerung. Die Rechtsnatur der Satzung stellt für die Auslegung von Satzungen nur ein zweitrangiges Problem dar. Die bestimmenden Elemente der Satzungsauslegung sind in der Hauptsache zu messen an der Funktion der Satzung als Verfassung der in den Verkehr getretenen Körperschaft und den Interessen künftiger Gläubiger und Mitglieder. Als wichtigstes Ergebnis ist festzuhalten, daß der Grundsatz objektiver Satzungsauslegung nicht verabsolutiert werden darf. Für eine subjektive Auslegung ist ausnahmsweise bei individualrechtlichen Bestimmungen Raum. Generell ist auch dort, wo es sich um die inneren Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern handelt, eine freiere Auslegung möglich.
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Satzung, Körperschaft, Verwaltungsrecht, Verein, Verband, Recht, Wirtschaft
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Würzburg: P&S Sofortdruck (1974), XVIII, 114 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1974)
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Satzung, Körperschaft, Verwaltungsrecht, Verein, Verband, Recht, Wirtschaft