Kommunale Eröffnungsbilanz und kommunaler Jahresabschluss in Brandenburg mit Bezug auf die landesrechtlichen Vorschriften der BbgVerf, KomHKV, EigV. Praxishandbuch mit Online-Forum
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DE
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Kronach
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ZLB: 2009/1241
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RE
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Zusammenfassung
Mit der brandenburgischen Kommunalverfassung wurde zum 1. Januar 2008 das doppische Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in Brandenburg teilweise neu geregelt, zu dessen Einsatz die Kommunen spätestens ab 1. Januar 2011 verpflichtet sind. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist für alle Kommunen, die auf das neue Haushalts- und Rechnungswesen übergehen, zwingende Voraussetzung. Mit ihr werden die Weichen für die künftige Bilanzarbeit gestellt. Ausgehend von der zentralen Stellung der Bilanz im modernen Rechnungswesen kommt ihrer inhaltlichen und formellen Korrektheit besondere Bedeutung zu. Gleichzeitig müssen bereits bei der Eröffnungsbilanzierung die Folgen für den in zwei Jahren aufzustellenden Gesamtabschluss bedacht werden. Das Praxishandbuch behandelt alle Grundsätze der doppischen Haushaltsführung, die für die Erstellung der Eröffnungsbilanz und des kommunalen Jahresabschlusses berücksichtigt werden müssen. Die kaufmännischen und kommunalrechtlichen Bezüge sind dargestellt. Gezeigt werden u.a., wiedie sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften (BbgVerf, KomHKV, HGB, EigV) ergebenden Ansatz- und Bewertungsmöglichkeiten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz sinnvoll genutzt werden können, um künftige negative Folgewirkungen - bis hin zum Haushaltssicherungskonzept - durch Spielräume "abzufedern".
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Seiten
XIX, 215 S.
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Kommunale Doppik in Brandenburg