Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen Wohnformen.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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SEBI: 95/4462
DST: N 50/213
VfK: 96/884
DST: N 50/213
VfK: 96/884
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RE
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der KJHG-Gesetzgeber hat die traditionelle "Heimaufsicht" ersetzt durch die "Erlaubnis zum Betrieb", d.h. Beratung und Unterstützung statt Kontrolle. Das Buch macht deutlich, wie der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen künftig gewährleistet werden kann. Es hilft allen Beteiligten auf dem Weg von der Theorie in die Praxis bei den veränderten Aufgaben und Zielsetzungen nach §§ 45 bis 48 und § 48 a SGB VIII. Der Autor stellt die neue Rechtslage dar, definiert, was unter den neu eingeführten Begriffen genau zu verstehen ist, und zeigt, wer nach der neuen Rechtslage von wem und wofür eine Erlaubnis einholen muß.
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74 S.
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Praxis der Jugendhilfe