Sport im Wohnumfeld. Neun Entscheidungen des OVG des Landes Nordrhein-Westfalen. Enthält: Umweltpolitische Grundsätze des Deutschen Sportbundes und Beschluß des Präsidiums des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 8.5.1984 zum Thema Sport und Umwelt.
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SEBI: Zs 1707-4
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
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Abstract
Die ständig wachsende Zahl Sporttreibender und die immer größer werdende Vielfalt flächen- und raumbeanspruchender Sportarten belasten nach Auffassung vieler Bürger die Umwelt. Unterstützt wird diese Auffassung durch geltendes Planungsrecht, durch die von den Behörden praktizierte Gleichsetzung des durch Freizeitaktivitäten verursachten Lärms mit Industrie- bzw. Verkehrslärm und durch die jüngste Rechtsprechung die nach Meinung der Autorin sportfeindliche Tendenzen erkennen lässt. Außer Betracht bleibt hierbei häufig, dass Sport ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität ist und künftig als Element der Freizeitgestaltung vermehrt an Bedeutung gewinnen wird. In diesem Zusammenhang stellt die Autorin dar, dass Sport neben dem gesundheitsfördernden Aspekt auch therapeutische, sozialisierende und rehabilitierende Wirkungen entfalten kann. Es gilt daher, der zunehmenden Sportfeindlichkeit durch verstärkte Aufklärungsarbeit entgegenzuwirken, die Belange der Freizeit und Erholung frühzeitig geltend zu machen und die Sportanlagen ökologiebewusst und umweltverträglich zu planen und zu gestalten. (ben)
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Keywords
Umweltbelastung, Lärmemission, Bauleitplanung, Planungsrecht, Wohnumfeld, Goldener Plan, Umweltbewusstsein, Lebensqualität, Freizeit, Sport
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 40(1986), Nr.5, S.131-140, Abb.
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Umweltbelastung, Lärmemission, Bauleitplanung, Planungsrecht, Wohnumfeld, Goldener Plan, Umweltbewusstsein, Lebensqualität, Freizeit, Sport