Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen. Vorläufige Hinweise zur Auswahl, Einrichtung und Beschilderung geschwindigkeitsbeschränkter Zonen.
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SEBI: 85/4829-4
IRB: 67PFU
IRB: 67PFU
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Abstract
Durch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen soll erreicht werden, daß in so beschilderten Gebieten innerhalb geschlossener Ortschaften langsamer gefahren wird, als das heute vielfach üblich ist. Dadurch soll auch die Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Kinder, erhöht werden. Seit dem 1. März 1985 können die Straßenverkehrsbehörden für abgrenzbare Bereiche von Ortschaften diese Beschränkungen anordnen. Mit diesen neuen Verkehrszeichen können zulässige Höchstgeschwindigkeiten für die gesamte öffentliche Vekehrsfläche eines Bereiches auf z. B. 30 km/h festgelegt werden. Da das Interesse an diesem Thema groß ist, bisher aber keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, hat die Beratungsstelle für Schadensverhütung vorläufige Hinweise entwickelt. Sie basieren auf Erfahrungen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen und baulichen und verkehrsregelnden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. geh/difu
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Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Zonengeschwindigkeitsbegrenzung, Verkehrsregelung, Planungshinweis, Verkehr, Straßenverkehr
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Köln: (1985), I, 63 S., Abb.; Tab.; Lit.
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Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitsbegrenzung, Zonengeschwindigkeitsbegrenzung, Verkehrsregelung, Planungshinweis, Verkehr, Straßenverkehr
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Empfehlungen der Beratungsstelle für Schadenverhütung; 5 a