Auswirkungen geplanter Abstandsregelungen und Regelungen zu Konzessionsgrößen auf Spielhallen am Beispiel Stuttgarts. 2., überarb. und korr. Aufl.
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DE
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Stuttgart
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2196-4440
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RE
EDOC
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Zusammenfassung
In einem Arbeitsbericht der Forschungsstelle werden die Auswirkungen der Mindestabstandsregeln für Spielhallen beispielhaft für Stuttgart untersucht. Derzeit gibt es in Stuttgart 132 Konzessionen für Spielhallen. Davon handelt es sich in 49 Fällen um Mehrfachkonzessionen, die ab 2017 nicht mehr zulässig sein werden. Von den 83 verbleibenden Konzessionen bleiben ab Mitte 2017 nur noch 29 Konzessionen übrig, wenn neben dem Verbot der Mehrfachkonzessionen auch die Mindestabstandsregel von 500 Meter zwischen Spielhallen greifen wird. Hinsichtlich des Mindestabstandes zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gilt ein Bestandsschutz.
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Seiten
II, 13 S.
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Hohenheimer Diskussionsbeiträge zur Glücksspielforschung; 2