Verkehrsimmissionsschutzrecht und "Ozongesetz". Die Regulierung verkehrsbedingter Luftverunreinigungen unter besonderer Berücksichtigung der Ozonproblematik.
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DE
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0943-383X
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IRB: Z 1830
ZLB: Zs 4358-4
ZLB: Zs 4358-4
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Abstract
Die Verfasser mahnen die Erarbeitung eines spezifischen Verkehrsimmissionsschutzgesetzes an. Zu Unrecht berufe sich die Bundesrepublik Deutschland auf europarechtliche Beschränkungen, da seit Inkrafttreten der EEA 1987 grundsätzlich auch nationale Alleingänge möglich seien. Am 25.7.1995 hat der Bundesgesetzgeber das sogenannte Ozongesetz verkündet, als Bestandteil des BImSchG in den Paragrafen 40a-e und 62a. Jedoch sei die Verbotsausnahme für das Fahrverbot ambivalent, weil sie für mehr als die Hälfte der Fahrzeuge gelte und deshalb nicht angemessen sei. Auch die Beurteilung von Fahrten zu besonderen Zwecken sowie Fahrten im öffentlichen oder überwiegend privaten Interesse ist nicht unwidersprüchlich definiert. Insofern sei das Ozongesetz in der vorliegenden Form ein Akt symbolischer Gesetzgebung, der als wesentliches Ziel die beschleunigte Stillegung alter Kfz hat.
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Zeitschrift für Umweltrecht
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Nr.3
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S.133-140