Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hessen. Eine Zwischenbilanz nach vierjähriger Praxis. Daten und Analysen zu direktdemokratischen Verfahren im Zeitraum von April 1993 bis 1997.

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DE

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Marburg

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ZLB: 97/2974-4

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Direktdemokratische Verfahren in hessischen Städten und Gemeinden - Bürgerentscheide in Landkreisen sind in Hessen nicht möglich - wurden in den ersten vier Praxisjahren relativ häufig angewandt. Die Analyse untersucht die Praxis der Verfahren. Vergleichsweise häufiger kommt das Instrument in größeren Städten zur Anwendung. Das Themenspektrum der Bürgerbegehren war sehr weit gefächert, was vor allem dem wenig restriktiven Themenausschlußkatalog der hessischen Gemeindeordnung zuzuschreiben sein dürfte: Bebauungspläne und Straßenbaumaßnahmen waren in Hessen - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - Gegenstand von Bürgerentscheiden. Auffallend war jedoch die Zahl jener Begehren, die für unzulässig erklärt wurden, was z.T. die beobachtete große Zahl von Gerichtsverfahren erklärt. Weiterhin untersucht die Arbeit die Beteiligung der Bürger an den Bürgerentscheiden sowie damit zusammenhängende Fragen. difu

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27 S.

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