Nachbarschutz aus Maß der baulichen Nutzung? BauGB § 31 II, BauNVO § 16. BVerwG, Beschluß vom 23.6.1995 - 4 B 52.9l5, VGH Mannheim.

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DE

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0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

Die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben - anders als die Festsetzung von Baugebieten - kraft Bundesrechts grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion. Soweit Leitsatz. Die Frage, ob die Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Maß der baulichen Nutzung nachbarschützende Bedeutung haben, auch wenn eine spürbare Beeinträchtigung des Nachbarn durch eine Überschreitung nicht gegeben ist, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision. Zum Schutz des Nachbarn reicht das drittschützende Rücksichtnahmegebot nach Paragraph 31 II BauGB im Falle einer tatsächlichen Beeinträchtigung aus.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.10

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Seiten

S.396-397

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