Unbestimmtheit verwaltungsrechtlicher Normen aus der Sicht von Vollzug und Rechtssetzung. Eine Untersuchung anhand ausgewählter Erlasse.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 82/2034

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Arbeit widmet sich den typischen Schwierigkeiten, die in der Praxis bei der Anwendung von unbestimmten Normen auftreten. Die vollziehende Verwaltung, die angesichts der Unbestimmtheit mancher Normen die Kriterien ihrer Anwendung selbst erarbeiten muß, wünscht sich oftmals bestimmtere Normen, welche für die Praxis vermehrte Orientierung und Anleitung darstellen. Das führt unmittelbar zu der Frage, ob von Seiten der Rechtssetzung vermehrte Bestimmtheit möglich ist. Bestimmtere Gesetzgebung müßte Kriterien nennen, nach denen in der Praxis der Einzelfall beurteilt werden könnte. Solche Kriterien müßten verschiedene, sehr spezifische Gesichtspunkte berücksichtigen. Wie können solche Kriterien, zumal unter Zeitdruck und ohne Erfahrung, gefunden und gesetzlich verankert werden? Bestimmte Rechtssetzung muß eine Vielzahl von einzelnen Faktoren und Interessen detailliert regeln. Dies erklärt auch, warum der Rechtssetzer oftmals angesichts derartiger Schwierigkeiten in unbestimmte Rechtssetzung ausweicht. chb/difu

Description

Keywords

Rechtssetzung, Rechtsnorm, Erlass, Unbestimmtheit, Preisrecht, Verwaltungsvollzug, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Gesetzgebung, Recht, Verwaltung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Bern: Stämpfli (1982), XXXII, 297 S., Lit.(jur.Diss.; Bern 1982)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Rechtssetzung, Rechtsnorm, Erlass, Unbestimmtheit, Preisrecht, Verwaltungsvollzug, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Gesetzgebung, Recht, Verwaltung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Abhandlungen zum schweizerischen Recht; 473