Unbestimmtheit verwaltungsrechtlicher Normen aus der Sicht von Vollzug und Rechtssetzung. Eine Untersuchung anhand ausgewählter Erlasse.

Steinmann, Gerold
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1982

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SEBI: 82/2034

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Die Arbeit widmet sich den typischen Schwierigkeiten, die in der Praxis bei der Anwendung von unbestimmten Normen auftreten. Die vollziehende Verwaltung, die angesichts der Unbestimmtheit mancher Normen die Kriterien ihrer Anwendung selbst erarbeiten muß, wünscht sich oftmals bestimmtere Normen, welche für die Praxis vermehrte Orientierung und Anleitung darstellen. Das führt unmittelbar zu der Frage, ob von Seiten der Rechtssetzung vermehrte Bestimmtheit möglich ist. Bestimmtere Gesetzgebung müßte Kriterien nennen, nach denen in der Praxis der Einzelfall beurteilt werden könnte. Solche Kriterien müßten verschiedene, sehr spezifische Gesichtspunkte berücksichtigen. Wie können solche Kriterien, zumal unter Zeitdruck und ohne Erfahrung, gefunden und gesetzlich verankert werden? Bestimmte Rechtssetzung muß eine Vielzahl von einzelnen Faktoren und Interessen detailliert regeln. Dies erklärt auch, warum der Rechtssetzer oftmals angesichts derartiger Schwierigkeiten in unbestimmte Rechtssetzung ausweicht. chb/difu

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Bern: Stämpfli (1982), XXXII, 297 S., Lit.(jur.Diss.; Bern 1982)

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Abhandlungen zum schweizerischen Recht; 473

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