Grundfragen einer Kompetenzlehre.
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1983
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SEBI: 84/16
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Zusammenfassung
Angesichts einer auf soziale Zukunftsgestaltung drängenden, die Grundrechte als integrative Modelle der Gestaltung des Gemeinschaftslebens verwendenden Verfassungsordnung hält der Autor für die Kompetenz die Zeit für gekommen, den sich an ihr vollziehenden Wandel vom formellen Grenz- und Konfliktlösungsinstrument zum sachlich bestimmten Integrationsfaktor einzufangen. Staatlichkeit zeigt sich weniger in den Fällen auftretender Friktionen (Kompetenzkonflikte, Kompetenz verstanden als Grenze oder Schranke zur Verhütung von Streitfällen bei der Ausübung anvertrauter Amtsmacht, bei Kollisionsfällen), sondern in der tagtäglichen Bewältigung der anfallenden Gemeinschaftsaufgaben mittels eines Systems aufeinander abgestimmter und wechselseitig korrespondierender Kompetenzen und Verfahren im Rahmen einer Staatsorganisation, der es aufgegeben ist, staatliche Einheit "nachProz. und "durch" Recht zu schaffen.chb/difu
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Berlin: Dunker & Humblot (1983), XXI, 537 S., Lit.; Reg.(jur.Habil.; Augsburg 1981/82)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum öffentlichen Recht; 447