Straßenverkehrsordnungsrechtlicher Rahmen zur Anordnung von Fahrradstraßen.

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RE

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Nach Aussagen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nutzen inzwischen über 80 Prozent der deutschen Bevölkerung regelmäßig das Fahrrad und verzichten insbesondere bei kürzeren Distanzen zunehmend auf den Pkw. Zahlreiche Erhebungen gehen zudem davon aus, dass die aktuellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie diesen Trend noch verstärken. Um die Teilhabe der Fahrradfahrer am Verkehrsaufwand zu gewährleisten, sieht die StVO daher zu deren Schutz unter anderem besondere Zeichen und Verkehrseinrichtungen vor. Demnach können insbesondere auch Fahrradstraßen angeordnet werden. In diesem Sachstand werden überblicksartig die rechtlichen Rahmenbedingungen der Anordnung solcher Fahrradstraßen dargestellt. Da es sich in der verkehrsrechtlichen Praxis hierbei jeweils um einzelfallabhängige Anordnungsmaßnahmen handelt, bleibt die Darstellung auf für die einzelnen Fragen grundsätzliche Aspekte beschränkt.

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Dokumente der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Sachstand; WD 7 -3000-141/20