Die rechtlichen Grenzen bei der Aufstellung des Gemeindehaushalts und die Selbstverwaltungsgarantie.
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1966
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SEBI: DB 326
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Zusammenfassung
Das Bewußtsein von der Notwendigkeit einer starken Selbstverwaltung der Gemeinden hat sich bei den Gesetzgebern und im Volke verfestigt. Von der finanziellen Seite her drohen den Gemeinden die größten Gefahren, was in Einzelfällen dazu führt, daß nicht einmal dringendste Aufgaben erledigt werden können. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne wird deutlich, welche Schranken der gemeindlichen Selbstverwaltung durch die Knappheit der Mittel gezogen sind. Die Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes und der Landesverfassungen schützen die Selbstverwaltung gegen allzu einschneidende Einschränkungen. Soweit rechtliche Grenzen bei der Aufstellung des Haushaltsplans die Selbstverwaltungsgarantie verletzen, sind sie nichtig. Der Selbstverwaltungsgarantie widerspricht es auch, wenn einzelne Gemeinden wegen der Knappheit der Mittel daran gehindert sind, einen Mindestumfang an Selbstverwaltung durchzuführen. Die Rechtslage in Bayern und Baden-Württemberg bildet die Grundlage der Erörterungen. ks/difu
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Würzburg:(1966), XXXII, 163 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1966)