Wenn das Volk (mit)entscheidet... Wechselbeziehungen und Konfliktlinien zwischen direkter und indirekter Demokratie als Herausforderung für die Rechtsordnung. Mit einem Abdruck der wichtigsten (landes)verfassungsrechtlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen zu Volks- und Bürgerentscheiden.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: Kws 740/57a

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Abstract

"Die Emanzipation der Laien, das ist die Demokratie", hat Thomas Mann das Wesen demokratischer Selbstbestimmung einmal gekennzeichnet. Ohne jede Form von Repräsentation kommt dieses Herrschaftsprinzip in einem modernen Flächenstaat nicht aus. Demokratie als kollektive Selbstbestimmung des Volkes steht in der Folge vor der ständigen Herausforderung, das adäquate Verhältnis zwischen notwendiger arbeitsteiliger Repräsentation und möglicher Partizipation zu finden. Die Orientierungsleitplanken dieses Suchprozesses sind - spätestens nach den Auseinandersetzungen um das Projekt "Stuttgart 21" - verstärkt in der Diskussion begriffen. Der Ruf nach "Mitwirkung mit mehr Wirkung" erschallt immer lauter. De constitutione lata haben die Landesverfassungen und Gemeindeordnungen bewusst ein Spannungsverhältnis zwischen direkter und indirekter Demokratie angelegt. Sie haben den jeweiligen Repräsentativorganen mit Volks- und Bürgerentscheiden Kontrastinstrumente gegenübergestellt, die als komplementäres Korrektiv wirksam werden sollen. Aus ihrem konkurrierenden Nebeneinander erwächst eine Fülle von Rechtsfragen. Sie reichen von der Zulässigkeit finanzwirksamer Volks- bzw. Bürgerentscheide, über die Erledigung, Sperr- und Bindungswirkung von Volks- und Bürgerentscheiden bis hin zum Rechtsschutz. Diese Wechselbeziehungen zwischen direkter und indirekter Demokratie stellt das Werk entlang dem Ablaufpfad plebiszitärer Mitwirkungsinstrumente dar und entwickelt Lösungsinstrumente für eine Synergien entfaltende Koexistenz beider demokratischen Willensbildungsinstrumente.

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155 S.

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Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 213