Schulentwicklungsplan mit Standortplanung des Landkreises Hünfeld.

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1970

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SEBI: 75/3638

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Seit dem 1. 1. 1970 ist der Landkreis Hünfeld aufgrund des hessischen Schulverwaltungsgesetzes zusätzlich zu den Berufs- und Berufsfachschulen, der Sonderschule und des Gymnasiums auch für die Grund-, Haupt- und Realschulen des Kreises zuständig. Der vorgelegte Schulentwicklungsplan, verbunden mit einer Planung der Standortwahl soll Fehlentwicklungen und Fehlinvestitionen vorbeugen. Berücksichtigt wurde die derzeitige schulpolitische Diskussion, die Reformgedanken des hessischen Schulverwaltungsgesetzes und, statistisch belegt, Schülerbewegung, Raumsituation, geographische und Verkehrsverhältnisse des Landkreises.

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Hünfeld: (1970), 65 S., Tab.

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