Die Beseitigung begünstigender Verwaltungsakte durch die Erlaßbehörde.

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SEBI: CN 475

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Zusammenfassung

Der Verfasser beginnt mit einer Begriffsbestimmung des Verwaltungsakts und seiner Beseitigung, womit er zu einer umfassenden Bestandsaufnahme des derzeitigen Regelungszustandes ansetzt.Für die Fälle des Fehlens einer spezialgesetzlichen Ausgestaltung untersucht er die Beseitigung auf den Ebenen des GG, der Normen von Verfassungsrang, auf Gesetzesstufe und der Rechtserscheinungen ohne Normqualität.Im Rahmen dieser Darstellung geht er sehr ausführlich auf die Ableitung und Bedeutung des Vertrauensschutzes und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ein.Die Bestandsaufnahme schließt mit Betrachtungen über r 839 BGB, den Folgenbeseitigungsanspruch, das Gewohnheitsrecht, die Analogie und den allgemeinen Rechtsgedanken.Als Basis für einen Ausblick auf eine zukünftige gesetzliche Regelung wählt der Verfasser die Abgabenordnung, da diese auf eine moderne Massenverwaltung abgestimmt wurde und er dort am ehesten Anregungen zur Problemlösung erhofft. ks/difu

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Schlagwörter

Verwaltungsakt, Begünstigender Verwaltungsakt, Rücknahme, Widerruf, Grundgesetz, Gesetzmäßigkeit, Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Gewohnheitsrecht, Gesetzgebungskompetenz, Behörde, Erlass, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Steuer

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München: (1966), XXXIV, 271 S., Lit.

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Verwaltungsakt, Begünstigender Verwaltungsakt, Rücknahme, Widerruf, Grundgesetz, Gesetzmäßigkeit, Vertrauensschutz, Rechtssicherheit, Gewohnheitsrecht, Gesetzgebungskompetenz, Behörde, Erlass, Verfassungsrecht, Gesetzgebung, Verwaltungsrecht, Steuer

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