Der Rechnungshof als Wirtschaftlichkeitsprüfer. Ein Beitrag der Verwaltungslehre.

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SEBI: 81/2874

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Abstract

Steigende Ausgaben der öffentlichen Verwaltungen zwingen den Staat, mehr Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit dieser Institutionen zu richten. Trotz dieser Erkenntnis ist dem Bundesrechnungshof (BRH) als Wirtschaftlichkeitsprüfer der Verwaltung in diesem Zusammenhang bisher zu wenig Beachtung geschenkt worden, obwohl diese oberste Bundesbehörde über die grundsätzlichen und dauerhaften Chancen einer wirtschaftlichen Verwaltung mitentscheidet. Sind die hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen auch eindeutig gefaßt, fehlt es an einem klaren wirtschaftlichen "Prüfungsmaßstab" des BRH. Ausgangspunkt der Überlegungen ist deshalb der dem BRH aufgegebene Prüfungsmaßstab der Wirtschaftlichkeit. Es geht zunächst darum, den Begriff der Wirtschaftlichkeit so zu fassen, daß er für die öffentliche Verwaltung nutzbringend angewandt werden kann. Mit einem solchen Begriff von Wirtschaftlichkeit werden dann die relativen Leistungen wichtiger staatlicher Institutionen bei der Verfolgung des Zieles wirtschaftlichen Ressourceneinsatzes untersucht. kp/difu

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Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Rechnungshof, Wirtschaftlichkeitskontrolle, Prüfungsmaßstab, Ausgabenkontrolle, Verwaltungsorganisation, Haushaltswesen, Finanzplanung, Rechnungswesen, Sparen, Staat/Verwaltung, Finanzen

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München: Beck (1981), VIII, 122 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Univ.München 1980)

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Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Rechnungshof, Wirtschaftlichkeitskontrolle, Prüfungsmaßstab, Ausgabenkontrolle, Verwaltungsorganisation, Haushaltswesen, Finanzplanung, Rechnungswesen, Sparen, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Münchener Universitätsschriften. Reihe der Juristischen Fakultät; 50