Die Bedeutung der Grenze im Weinbaugebiet der deutsch-luxemburgischen Obermosel.

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SEBI: 76/3096

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Der Charakter der Grenze im Untersuchungsgebiet änderte sich seit 1820 bis zur Gegenwart zweimal und bewirkte zwei grundsätzlich unterschiedliche Phasen des luxemburgischen Weinbaus. Die erste Phase wurde durch die wirtschaftliche Integration Luxemburgs im Zollverein von 1842 bis 1918 bestimmt; hier hatte die Grenze rein politische Funktion, und der Weinbau in Luxemburg erlebte eine sprunghafte Quantitätssteigerung. Hervorragendes Merkmal der zweiten Phase nach 1918, als die Landesgrenze durch die Bestimmungen des Versailler Vertrages auch zu einer Wirtschaftsgrenze wurde, war von Beginn an die Betonung des Qualitätsgedankens und ist es bis heute geblieben. Dagegen verlief die Entwicklung der deutschen Seite einspurig auf eine Erhöhung der Quantität hin. Einer der historisch gewachsenen Strukturunterschiede ist das gut funktionierende luxemburgische Genossenschaftswesen im Gegensatz zum landwirtschaftlich-weinbaulichen Gemischtbetrieb auf der deutschen Seite.

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Staatsgrenze, Weinbau, Siedlungsgeographie, Landwirtschaft, Ausland, Wirtschaft, Geographie

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Trier: (1972), VII, 272 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.; Zus.(phil, Diss.; Saarbrücken 1971)

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Staatsgrenze, Weinbau, Siedlungsgeographie, Landwirtschaft, Ausland, Wirtschaft, Geographie

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