Zulässigkeit einer Außenbereichssatzung.
Boorberg
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Boorberg
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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RE
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Abstract
In einem Streit um die versagte Genehmigung einer Außenbereichssatzung machte das Niedersächsische OVG grundsätzliche Ausführungen zu den Anforderungen an eine Außenbereichssatzung: Grundlage für derartige Außenbereichssatzungen ist § 35 Abs.6 BauGB, wonach die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen kann, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben i.S.d. § 35 Abs.2 BauGB nicht entgegengehalten werden kann, sie widersprächen einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald oder ließen die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27.7.2000 - 1 L 4472/99 - ZfBR 2001 S.66. difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 6
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S. 176-178/Rdnr.94