Bewertung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in landschaftspflegerischen Begleitplänen.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Regelungsinhalt von landschaftspflegerischen Begleitplänen (LBP) ist weder in § 8 Abs. 4 BNatSchG noch in einschlägigen Landesgesetzen näher beschrieben. In der Praxis hat sich eine Kombination von Text und Karte(n) als zweckmäßig erwiesen, um Eingriffe in den Naturhaushalt und Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen darzustellen. Weitgehend ungelöst ist das Problem der Bewertung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Die Frage der Bewertung ist jedoch bedeutsam, weil bei der Festsetzung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, d.h. es darf nicht mehr als Ausgleich verlangt werden, als durch den Eingriff als Schaden verursacht wird. Als mögliche Lösung kommt ein Punktbewertungssystem in Betracht. Unter der Voraussetzung, dass die Wertigkeiten nicht einfach festgesetzt, sondern auch nachvollziehbar begründet werden, lassen sich Fehler und Ungereimtheiten am ehesten ausschließen. Die Voraussetzungen für einen gerechten Ausgleich werden optimiert. Der Kurzbeitrag verdeutlicht die Notwendigkeit der Entwicklung von Bewertungskriterien, die insbesondere verhindern sollen, dass in einem LBP überzogene Forderungen aufgestellt werden. (kl)
Description
Keywords
Landschaftspflege, Begleitplanung, Bewertung, Bewertungsmethode, Planinhalt, Ausgleichsregelung, Paragraph 8, Bundesnaturschutzgesetz, Bewertungsziffer, Verhältnismäßigkeit, Recht, Naturschutz
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Deutsches Verwaltungsblatt 101(1986), Nr.5, S.225-226, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Landschaftspflege, Begleitplanung, Bewertung, Bewertungsmethode, Planinhalt, Ausgleichsregelung, Paragraph 8, Bundesnaturschutzgesetz, Bewertungsziffer, Verhältnismäßigkeit, Recht, Naturschutz