GG Art 2 II 1, 19 IV, 20 III; ZusAbk. Nato-Truppenstatut Art. 49 I, III 2, 55 I; Nato-Truppenstatut Art. II; BBauG § 37 II. Rechtsschutz bei Baumaßnahmen der in der Bundesrepublik stationierten ausländischen Truppen. VGH Kassel, Beschl. vom 6.2.1980 - IX TG 5/79.

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IRB: Z 889
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Zusammenfassung

Zur Frage, inwieweit ein Antrag, der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Art. 49 I, 55 I ZusAbk.-NTS und des § 37 BBauG vorläufig zu untersagen, zu Baumaßnahmen ausländischer Streitkräfte auf einem Hubschrauberlandeplatz ihre Zustimmung zu erteilen, bereits deshalb unzulässig ist, weil es sich dabei um einen justizfreien Hoheitsakt handelt, der einer gerichtlichen Kontrolle nicht unterliegt. Um einen justizfreien Hoheitsakt handelt es sich nicht schon deshalb, weil es um einen Akt der Bundesregierung oder eines Bundesministers geht. Regierungsakten haftet nicht von vornherein die Justizfreiheit an. Auch in diesem Zusammenhang sich ergebende Maßnahmen der öffentlichen Gewalt im Rahmen auswärtiger Beziehungen können den Einzelnen in seinen Rechten verletzen. -y-

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Recht, Verfassungsrecht, Flugplatz, Hubschrauberlandeplatz, Lärm, Baumaßnahme, Truppenstatut, Hoheitsakt, Rechtsschutz, Rechtsprechung, VGH-Urteil

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 33(1980)Nr.48, S.2600-2661, Lit.

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Recht, Verfassungsrecht, Flugplatz, Hubschrauberlandeplatz, Lärm, Baumaßnahme, Truppenstatut, Hoheitsakt, Rechtsschutz, Rechtsprechung, VGH-Urteil

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