Öffentliche Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Sparkassen.
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SEBI: 90/4626
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DI
S
S
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das "Ob" der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand obliegt der Beurteilung der Verwaltungsgerichte, während die Zivilgerichte das "Wie" am Maßstab des Wettbewerbsrechts messen. Allerdings haben es die Verwaltungsgerichte bisher im Ergebnis fast durchweg abgelehnt, dem Ansinnen privater Wettbewerber nach Einschränkung staatlicher Wirtschaftstätigkeit zu entsprechen. Ausgangspunkt der Untersuchung sind die "öffentlichen Unternehmen"; der erste Teil der Arbeit befaßt sich mit der Zulässigkeit und den Grenzen öffentlicher Unternehmen aus öffentlich-rechtlicher Sicht. Der Schwerpunkt des zweiten Hauptteils liegt in der exemplarischen Darstellung des Wirkungskreises der "Unternehmen" Sparkassen. Des weiteren wird untersucht, ob und inwieweit die im ersten Teil gewonnenen Erkenntnisse über Grundrechtsverletzungen durch faktisches Verhalten der öffentlichen Hand im Hinblick auf überschießende Tätigkeiten der kommunalen Sparkassen nutzbar gemacht werden können. alf/difu
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Öffentliches Unternehmen, Sparkasse, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Rechtsschutz, Wirtschaftsentwicklung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen
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Bergisch Gladbach: Eul (1990), ca. 220 S., Lit.(jur.Diss.; Trier 1989)
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Öffentliches Unternehmen, Sparkasse, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Rechtsschutz, Wirtschaftsentwicklung, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Wirtschaft, Gemeindeunternehmen
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Reihe Steuer, Wirtschaft und Recht; 59