Selbstüberwachungsverordnung Kanal aus Sicht einer Unteren Wasserbehörde.
Bertelsmann
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Bertelsmann
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DE
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Gütersloh
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0942-1327
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ZLB: Zs 4648-4
IRB: Z 1848
IRB: Z 1848
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Abstract
Kanäle als Bestandteile der Abwasseranlagen sind zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit sowie zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebes regelmäßig zu kontrollieren, zu warten und instandzuhalten. Hierfür ist der Betreiber der Kanäle verantwortlich. Vollzugsrelevant dabei ist, ob der Betreiber diese Aufgabe entsprechend den dafür in Betracht kommenden Regeln der Technik wahrnimmt und ob durch den bestehenden baulichen und betrieblichen Zustand der Kanäle Gefahren verursacht werden oder werden könnten. In dem Beitrag werden nur die wasserrechtlichen Anforderungen an Kanäle auf privaten Grundstücken behandelt. difu
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Wasser-Abwasser-Praxis
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Nr. 5
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S. 30-33