Die bürgerschaftliche Mitwirkung an der städtebaulichen Planung.
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SEBI: 77/3841
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Zusammenfassung
Nach einer begrifflichen Abklärung und Abgrenzung werden die wichtigsten Funktionen der bürgerschaftlichen Mitwirkung auf dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen (Bundesbaugesetz, Städtebauförderungsgesetz) analysiert. Die organisatorisch-technischen Möglichkeiten bürgerschaftlicher Mitwirkung werden diskutiert; als Partizipationsmodelle werden hierbei das Modell der Planungs- oder Sanierungsbeiträte, der Anwaltsplanung (advocacy planning), der Gemeinwesenarbeit, der Kooperation zwischen der kommunalen Planungsverwaltung und den Bürgerinitiativen sowie der Bürgerforen näher erläutert. Die Intensivierung der Bürgerbeteiligung an der planerischen Gestaltung sollte besonders sorgfältig vorbereitet und in Experimenten erprobt werden, weil durch organisationstechnische Fehlgriffe die personale Rechts- und Interessenphäre der Betroffenen geschwächt werden kann.
Beschreibung
Schlagwörter
Partizipation, Städtebau, Bürgerbeteiligung, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Recht, Verwaltung, Planung
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Göttingen: Schwartz (1977), XIV, 170 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1976)
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Partizipation, Städtebau, Bürgerbeteiligung, Stadtplanung, Bauplanungsrecht, Recht, Verwaltung, Planung
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Göttinger rechtswissenschaftliche Studien; 99