Der Weg zu gesichertem Lärmschutz im Wohnungsbau.
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1985
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SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906
BBR: Z 287
IRB: Z 906
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Zusammenfassung
Es gibt zu viele Eigentumswohnungen und auch Wohnungen in neugestalteten Altbauten, deren Schallschutz ungenügend, kaum zureichend oder nicht allgemein befriedigend ist. Es entstanden Normen und Richtlinien zum Schallschutz, im Rahmen der Baugenehmigung rangiert der Schallschutz in der Liste der zu erbringenden Nachweise und die Schallmeßtechniken wurden weiterentwickelt. In den DIN-Mitteilungen 1980 werden die Schallschutzbedingungen, die der Planung und Bauausführung zugrunde liegen sollen, beschrieben. Der weit verbreitete Mangel an angemessenem Schallschutz hat seine Ursache aber weiterhin wesentlich in unzureichender Fachkenntnis und Facherfahrung und in dem Bestreben, die Baukosten so niedrig wie möglich zu halten. (hg)
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 37(1985), Nr.2, S.44-45