Länderübergreifende Regionalplanung am Beispiel des Rhein-Neckar-Raumes.
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1978
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BBR: Z 280
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Zusammenfassung
Die Basis für eine abgestimmte Raumordnung und Regionalplanung über drei Ländergrenzen hinweg wurde im Verdichtungsraum Rhein-Neckar durch einen Staatsvertrag geschaffen. Hiernach vollzieht sich die Regionalplanung zweistufig Die Regionen berücksichtigen bei der Aufstellung ihrer Regionalpläne die Ziele des (z.Z. in der Entwurfsphase befindlichen und den Ländern zur Stellungnahme vorliegenden) Raumordnungplanes, des Raumordnungsverbandes, behalten jedoch gleichzeitig ihre Planungs- und Verwaltungsaufgaben gemäß den Landesplanungsgesetzen. Der Raumordnungsplan - bewußt unvollständig - besitzt Rahmencharakter, seine Verbindlichkeit wird indirekt durch die Übernahme seiner Ziele in die Regionalpläne durchgesetzt. Auftretende Koordinationsschwierigkeiten werden durch Personalunion in den Verwaltungsspitzen bzw. Änterverbindungen in den Beschlußgremiene gemindert. Planerisch beeinflußbar und Hauptbereiche der derzeitigen Konzeption sind die Zersiedlung der Landschaft und Zerstörung ihrer natürlichen Lebensgrundlagen, ungenügende Nahverkehrsverhältnisse und die Verbesserung der Standortqualitäten. Leitbild ist ein Achsen-Schwerpunkt-Konzept, kombiniert mit einem System regionaler Grünzüge.
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In: Innere Kolonisation, Bonn 27 (1978), H. 4, S. 145-148, Kt.