Die Kündigung wegen Betriebsübergangs.

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Münster

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ZLB: 99/2472

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Abstract

Ein Grund für eine Betriebsübergabe ist oftmals, dass der übernommene Betrieb dem Wettbewerbsdruck aufgrund einer erdrückenden Kostenlast nicht mehr gewachsen ist. Dabei ist die Ursache oftmals in ihren hohen Personalkosten zu finden. Der neue Betriebserwerber tritt gem. § 613a Abs. 1 S.1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Ein Kündigungsanspruch steht entgegen der Vorschrift des § 613a Abs. 4 S.1 BGB, wonach die Kündigung wegen Betriebsübergangs unwirksam ist. Ziel ist, die bisher im Rahmen des § 613a Abs. 4 BGB angebotenen Lösungen zu überprüfen. Der Autor entwickelt ein Konzept, welches den Anwendungsbereich und die Funktion der Vorschrift sowie das Verhältnis der beiden Sätze betrifft. kirs/difu

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XXXII, 206 S.

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