Aktiver Datenschutz gehört zur Kinder- und Jugendhilfe.
Evangelischer Erziehungsverband -EREV-
item.page.uri.label
No Thumbnail Available
Date
2015
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Evangelischer Erziehungsverband -EREV-
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Hannover
item.page.language
item.page.issn
0943-4992
item.page.zdb
item.page.orlis-av
item.page.type
item.page.type-orlis
Abstract
Kirchliches oder staatliches Datenschutzrecht schützen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und damit die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen im Hilfeprozess jedes Jugendhilfeträgers. Die Selbstbestimmung eines jeden Adressaten zu achten, ist Ausdruck fachlichen Handelns der Profession Sozialer Arbeit. Darauf soll jeder Hilfesuchende vertrauen können. Soziale Arbeit setzt auf Beziehung. Dabei erhalten die Fachkräfte auch intime Einblicke in die Lebenssituation ihrer Adressaten. Hier gilt es, ihnen Sicherheit zu geben und die offenbarten Informationen zu schützen. Ohne Sicherheit kein Vertrauen und ohne Vertrauen keine erfolgreiche Soziale Arbeit. Das heißt: Die Weitergabe solcher Informationen an andere Personen oder Behörden ist nur mit Einwilligung des Betroffenen oder auf Grund eines Gesetzes erlaubt.
Description
Keywords
item.page.journal
Evangelische Jugendhilfe
item.page.issue
Nr. 1
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 37-43