Zum Ermessen bei Festsetzung von Schutzgebieten.

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SEBI: Zs 3054-4
BBR: Z 500

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Zusammenfassung

An einem Beispiel aus der Rechtsprechung wird die Frage aufgeworfen, ob im Falle der Unterschutzstellung eines Gebietes oder Objektes durch Erlass von Verordnung oder Einzelanordnungen die Regeln ueber die fehlerfreie Ermessensbetaetigung bei Verwaltungsakten Anwendung finden. Verf. kommt zu dem Ergebnis, dass nach Sinn und Zweck des Bundesnaturschutzgesetzes an den Erlass eines Verwaltungsaktes zur Errichtung eines Schutzbereichs keine verschaerften Anforderungen im Vergleich zum Erlass einer Schutzverordnung gestellt werden koennen. Fehlende Ermessensbetaetigung ist demnach kein Argument gegen die Rechtmaessigkeit einer Unterschutzstellung. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Naturschutz, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Schutzgebiet, Naturdenkmal, Verordnung, Verwaltungsakt, Ermessen, Rechtsprechung

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Natur und Recht, Hamburg 2(1980)Nr.2, S.65-67, Lit.

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Recht, Naturschutz, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Schutzgebiet, Naturdenkmal, Verordnung, Verwaltungsakt, Ermessen, Rechtsprechung

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