Wo bleiben die Kommunen im Europäischen Integrationsprozess?
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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Abstract
Im Juli 2007 fand der zweite Kommunale Europatag in Straßburg unter dem Motto 'Wir gestalten Europa' statt. Im Mittelpunkt standen die Förderprogramme der Europäischen Union in der neuen Förderperiode 2007 bis 2013. Während im ersten Teil der Veranstaltung diskutiert wurde, welche Unterstützung Städte und Gemeinden von der Europäischen Union erhalten können, stand der zweite Teil im Zeichen der Frage, wie man von kommunaler Seite aus Europa gestalten kann. Der Beitrag enthält das Grundsatzreferat, das vom Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg zum Auftakt des Kommunalen Europatages 2007 gehalten wurde, in seinen wesentlichen Punkten. Darin wird definiert, welche Rolle die Kommunen im Europäischen Integrationsprozess spielen werden und welche neuen Möglichkeiten ihnen im Europäischen Reformvertrag offen stehen werden. Einleitend wird hervorgehoben, dass der EU-Ratsgipfel die Stärkung der lokalen Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Dienste der Daseinsvorsorge anerkennt, womit die Kommunenihrer langjährigen Forderung nach Organisationshoheit und Vergabefreiheit ein Stück näher gekommen sind. In diesem Zusammenhang wird auf die kleinräumigen Strukturen in Baden-Württemberg hingewiesen (101 Städte über 20.000 Einwohner, 149 zwischen 10.000 und 20.000 Einwohner und 858 Städte und Gemeinden unter 10.000 Einwohner), die auf einer in 150 Jahren Wirtschaftsgeschichte gestalteten Entwicklung und einer vorausschauenden Strukturpolitik basieren und eine der Stärken des Landes darstellen. Die kleinteiligen Strukturen erfordern unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit die interkommunale Zusammenarbeit im ländlichen Raum und rechtfertigen die Forderung nach Vergabefreiheit. Daraus wird außerdem die Forderung entwickelt, dass es eine einseitige Entwicklung der Metropolregionen nicht geben darf und dass die europäische wie die deutsche Raumordnungspolitik die Stärken des ländlichen Raums erkennen muss. difu
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Die Gemeinde
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Nr. 16
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S. 610-615