Der öffentlich-rechtliche Vertrag als Regelungsbefugnis der öffentlichen Verwaltung im deutschen, französischen und spanischen Recht.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: CL 394
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Arbeit ist vor dem Hintergrund eines noch nicht normierten Verwaltungsrechts zu sehen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag (heute Pargr. 54 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz) war ehedem in der Bundesrepublik Deutschland nur in kurzen Abhandlungen bekannt geworden, seine rechtliche Handhabung war unklar und seine rechtliche Existenzberechtigung wurde teilweise noch bezweifelt. Hingegen war in Frankreich und Spanien eine im ganzen festgefügte und bis ins Detail gehende Lehre des öffentlich-rechtlichen Vertrages vorhanden. Um nutzbare Erkenntnisse für die Lehre des deutschen Verwaltungsvertrags zu gewinnen, wird der rechtliche Zustand des Verwaltungsvertrags in Frankreich und Spanien rechtsvergleichend der deutschen Entwicklung gegenübergestellt. kp/difu
Description
Keywords
Öffentliches Recht, Vertrag, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
München: (1960), 149 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1960)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Öffentliches Recht, Vertrag, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung