Der öffentlich-rechtliche Vertrag als Regelungsbefugnis der öffentlichen Verwaltung im deutschen, französischen und spanischen Recht.
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SEBI: CL 394
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Die Arbeit ist vor dem Hintergrund eines noch nicht normierten Verwaltungsrechts zu sehen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag (heute Pargr. 54 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz) war ehedem in der Bundesrepublik Deutschland nur in kurzen Abhandlungen bekannt geworden, seine rechtliche Handhabung war unklar und seine rechtliche Existenzberechtigung wurde teilweise noch bezweifelt. Hingegen war in Frankreich und Spanien eine im ganzen festgefügte und bis ins Detail gehende Lehre des öffentlich-rechtlichen Vertrages vorhanden. Um nutzbare Erkenntnisse für die Lehre des deutschen Verwaltungsvertrags zu gewinnen, wird der rechtliche Zustand des Verwaltungsvertrags in Frankreich und Spanien rechtsvergleichend der deutschen Entwicklung gegenübergestellt. kp/difu
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Öffentliches Recht, Vertrag, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung
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München: (1960), 149 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1960)
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Öffentliches Recht, Vertrag, Rechtsvergleichung, Verwaltungsrecht, Recht, Verwaltung