Der nachbarliche Ausgleichsanspruch.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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ZLB: 2001/2091
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DI
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Abstract
Nach überwiegender Auffassung ist der Ausgleichsanspruch aus § 906 Abs.2 S.2 BGB Grundlage des nachbarlichen oder nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Von dieser Anspruchsgrundlage sind solche Fälle erfasst, die für die Beschädigung einer fremden Sache Ersatz fordern, begründet auf schädigende Einwirkungen auf das Grundstück. Zur Verdeutlichung der Problematik werden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgestellt. Dabei wird deutlich, dass eine Geltendmachung des negatorischen Anspruchs aus § 1004 Abs.1 BGB aus tatsächlichen Gründen nicht möglich war. Der aus tatsächlichen Gründen ausgeschlossene Anspruch ist nicht aus § 1004 Abs.1 BGB entstanden, sondern ein vom BGH angenommener eingeschränkter Anspruch auf Unterlassen auf Grundlage des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses. Frage ist die methodische Ableitung und dogmatischen Einordnung des Ausgleichsanspruchs und seiner Vereinbarkeit mit dem System der außervertraglichen Haftung. Zum Verständnis trägt die Darstellung der Voraussetzungen und insbesondere des Haftungsgrundes dieses Ausgleichsanspruchs bei. Die Möglichkeiten und Grenzen einer analogen Anwendung dieser Haftungsnorm werden ermittelt. kirs/difu
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X, 210 S.
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Greifswalder rechtswissenschaftliche Reihe; 10