Kommunales und staatliches Vermessungswesen der Ortsinstanz im Wandel der Rahmenbedingungen.
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1987
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IRB: Z 131
BBR: Z 339
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Zusammenfassung
Kommunale wie staatliche Ortsinstanzen im Vermessungswesen unterliegen wegen ihrer horizontalen bzw. vertikalen Eingliederung in die öffentliche Verwaltung vielfältig sich wandelnden Rahmenbedingungen. Es sind dies Veränderungen im Planungs- und Bauwesen, deren Auswirkungen auf die Stadtentwicklung ebenso wie Entwicklungen im Bereich von Technik und deren Anwendungsmöglichkeiten, die Rückwirkungen auf die Landesgesetzgebung und auf das Berufsbild - insgesamt ein System von Regelkreisen, an welchen die Vermessungs- und Katasteraufgaben teilweise unmittelbar und häufig mittelbar beteiligt bzw. davon betroffen sind. Kommunales und staatliches Vermessungswesen in der Ortsinstanz bedeutet dabei vornehmlich Mitwirkung an der Daseinsvorsorge als eigenständige Aufgabe, wobei die Art der Mitwirkung nicht selten den Charakter einer Dienstleistung hat. Heute und in Zukunft ist sowohl eigene ebenso wie die Kooperationsbereitschaft bei den Partnerverwaltungen in der arbeitsteiligen Wahrnehmung der kommunalen wie der staatlichen Verwaltungsaufgabe zu fordern. Angesichts der heute insbesondere in den Kommunen gegebenen Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung (aber ebenso des Sparzwangs in den Landesverwaltungen) sollte die angesprochene Arbeitsteilung eine Selbstverständlichkeit sein - nicht selten steht ihr im Wege, dass die Bedeutung der bürgerunmittelbaren Aufgaben der Ortsinstanz fehleingeschätzt und die dargelegte Querschnittsaufgabe des Vermessungswesens von den Partnern nicht richtig erkannt wird.(-z-)
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Zeitschrift für Vermessungswesen, Stuttgart 112(1987), Nr.4, S.157-166, Lit.