Korrekturbedürftiges im Korrekturakt des Kernbrennstoffsteuergesetzes - Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 13.04.2017 - 2 BvL 6/13.

Heymann
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Heymann

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120

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Abstract

Das Anliegen des Beitrags besteht nicht darin, den die Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer betreffenden Beschluss des BVerfG vom 13.04.2017 - 2 BvL 6/13 (DVBI 2017, S. 891 mit Anmerkungen Henneke und von Weschpfennig) einer umfassenden kritischen Würdigung zu unterziehen, ist dies im Grunde doch bereits durch das das Judikat begleitende Sondervotum der Richter Huber und Müller abgenommen, welches den überzeugenderen Ansatz darzubieten versteht. Hier soll es vielmehr um zwei Positionen gehen, die sich zwar als Nebenbemerkungen der Senatsmehrheit zu erkennen geben (und deswegen wohl allenfalls am Rande Eingang in die zu erwartenden Entscheidungsbesprechungen finden werden), jedoch bedeutsame finanzverfassungsrechtliche Grundwertungen aus der Verankerung heben, so dass sie auf keinen Fall unwidersprochen bleiben dürfen.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 18

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S. 1151-1152

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