Die Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Kreise. Im Spannungsverhältnis gemeindlicher und kreislicher Eigenverantwortlichkeit.

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Aachen

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ZLB: 2002/3463
DST: Fa 450-30-/53

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DI

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Abstract

Die Gesetze müssen mit dem Grundgesetz und insbesondere mit der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie vereinbar sein. Jedes andere Tätigwerden ist rechtswidrig und von den kreisumlagebelasteten Gemeinden zurecht zu beanstanden. Ob dies bei den Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Fall ist oder nicht, ist Gegenstand der Arbeit. Die Arbeit gibt zunächst einen Überblick über die verschiedenen Aufgabenkategorien der Gemeinden und Kreise und geht auf die Finanzierung der Kreisaufgaben ein. Hiernach folgt ein verfassungsrechtlicher Teil, der die Rechtsstellung der Gemeinden und Kreise nach dem Verfassungsrecht der Länder und nach dem Grundgesetz untersucht. Im Hauptteil der Arbeit werden die Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben einer aufgabenspezifischen Kritik unterzogen. Mit Blick auf die unterschiedlichen landesgesetzlichen Regelungen in den Kreisordnungen wird danach zu differenzieren sein, ob der zuständige Landesgesetzgeber eine generalklauselartige Zuweisungsnorm vorgesehen hat, so in der Mehrheit der Bundesländer, oder nicht. Die Arbeit wird abgeschlossen mit der Zusammenfassung und einem Gesetzentwurf zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Kreise. Es schließt sich eine Übersicht über Aufgaben des Kreises, die sich als potenziell kreisfremd erweisen können. sg/difu

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XVIII, 197 S.

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