Die St. gallische Verwaltungsrechtspflege und das Rechtsmittelverfahren vor dem Regierungsrat.

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SEBI: 80/69

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Zusammenfassung

Der aus sieben durch Volkswahl bestellten Mitgliedern bestehende Regierungsrat übt nach der Verfassung in St. Gallen die vollziehende Gewalt aus. Er ist ein Kollegialorgan und als solches oberste, gemeinsam leitende und verwaltende Spitze der Exekutive. Entsprechend seiner verfassungsmäßigen Stellung und Funktion ist er damit auch oberste Instanz der verwaltungsinternen Verwaltungsrechtspflege. Nach einem allgemeinen Überblick über die Verwaltungsrechtspflege, ihre Organisationsformen und die Verfahrensarten wendet sich die Arbeit dem System der Verwaltungsrechtspflege im Kanton St. Gallen zu. Hier gilt ein großer Teil der Ausführungen den Rechtsschutzmitteln. Im wichtigsten Teil der Arbeit, der Erörterung der nachträglichen Verwaltungsrechtspflege des Regierungsrates, werden die Zuständigkeiten des Regierungsrates und die Voraussetzungen zur Rechtsmittelergreifung behandelt. Weitere Ausführungen befassen sich mit den Wirkungen der Rechtsmittelergreifung und dem Verfahren vor dem Regierungsrat. chb/difu

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Verwaltungsrecht, Rechtspflege, Rechtsmittel, Verwaltungsbehörde, Regierungsrat, Rechtsschutz, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht

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Zürich:Schulthess (1979), XXV, 284 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.Zürich 1979)

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Verwaltungsrecht, Rechtspflege, Rechtsmittel, Verwaltungsbehörde, Regierungsrat, Rechtsschutz, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht

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Zürcher Studien zum Verfahrensrecht; 41